Rechtsprechung
FG Rheinland-Pfalz, 24.01.2008 - 6 K 1025/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umsatzsteuerfreiheit der Lieferungen und sonstigen Leistungen an eine Truppe oder ein ziviles Gefolge nach dem Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut (NATO-ZAbk); Anforderungen an den Buch- und Belegnachweis zum Nachweis der Steuerbefreiung; Ausschluss der Steuerbefreiung ...
- Judicialis
NATO-ZAbk. Art. 67 Abs. 3 Buchst. a); ; UStG § 26 Abs. 5 Nr. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UStDV § 73 Abs. 1 Nr. 1; NATO-Zabk. Art. 67 Abs. 3
Steuerfreiheit von Leistungen im vereinfachten Beschaffungsverfahren nach dem Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Steuerfreiheit von Leistungen im vereinfachten Beschaffungsverfahren nach dem Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- BFH, 26.03.1992 - V R 6/87
Steuerbarkeit von Lieferungen und sonstigen Leistungen an eine in der …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.01.2008 - 6 K 1025/06
Wird sie erst eingeschaltet, nachdem eine berechtigte Person den Auftrag erteilt hat, liegt keine Auftragsvergabe durch die Beschaffungsstelle vor, auch dann nicht wenn sie in das Vertragsverhältnis eintritt und einen Abwicklungsschein ausstellt (BFH 14.05.1981 - V R 123/74, v. 29.09.1988 - V R 53/83, v. 29.03.1992 - V R 6/87).Weiteres Erfordernis ist nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 21.03.1974 - V R 144/69 und vom 26.03.1992 - V R 6/87, BFH/NV 1993, 59, …sowie Beschluss vom 19.07.1990 - V B 136/88, s. auch Birkenfeld, USt-Handbuch § 250, Rz. 192) dass die Zahlung durch Überweisung oder Scheck erfolgt; im Fall von Barzahlungen kann die Steuerbefreiung nicht gewährt werden.
- EuGH, 27.09.2007 - C-146/05
Collée - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28c Teil A Buchst. a Unterabs. 1 …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.01.2008 - 6 K 1025/06
b) Analog zur Rechtsprechung zu § 17a UStDV (EUGH Urt. v. 27.09.2007 Rs. C-146/05 Collee; BFH v. 30.03.2006 - V R 47/03) genügt die Vorlage des Belegnachweises bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung (…so auch Langer in Reiß/Kraeusel/Langer § 26 UStG, Rz. 60 und BFH Urteil vom 29.01.1981 - V R 43/77, BStBl II 1981, 542). - BFH, 30.03.2006 - V R 47/03
Zur Nachholbarkeit des Belegnachweises bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.01.2008 - 6 K 1025/06
b) Analog zur Rechtsprechung zu § 17a UStDV (…EUGH Urt. v. 27.09.2007 Rs. C-146/05 Collee; BFH v. 30.03.2006 - V R 47/03) genügt die Vorlage des Belegnachweises bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung (…so auch Langer in Reiß/Kraeusel/Langer § 26 UStG, Rz. 60 und BFH Urteil vom 29.01.1981 - V R 43/77, BStBl II 1981, 542).
- BFH, 29.09.1988 - V R 53/83
Amtliche Beschaffungsstelle - Leistungen - In Auftrag geben - Abgabe eines …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.01.2008 - 6 K 1025/06
Wird sie erst eingeschaltet, nachdem eine berechtigte Person den Auftrag erteilt hat, liegt keine Auftragsvergabe durch die Beschaffungsstelle vor, auch dann nicht wenn sie in das Vertragsverhältnis eintritt und einen Abwicklungsschein ausstellt (BFH 14.05.1981 - V R 123/74, v. 29.09.1988 - V R 53/83, v. 29.03.1992 - V R 6/87). - BFH, 14.05.1981 - V R 123/74
Stationierungsstreitkräfte - Heißgetränkeautomat - Automatenaufstellvertrag - …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.01.2008 - 6 K 1025/06
Wird sie erst eingeschaltet, nachdem eine berechtigte Person den Auftrag erteilt hat, liegt keine Auftragsvergabe durch die Beschaffungsstelle vor, auch dann nicht wenn sie in das Vertragsverhältnis eintritt und einen Abwicklungsschein ausstellt (BFH 14.05.1981 - V R 123/74, v. 29.09.1988 - V R 53/83, v. 29.03.1992 - V R 6/87). - BFH, 13.02.1992 - V R 112/87
Voraussetzungen einer nachhaltigen gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.01.2008 - 6 K 1025/06
Weiteres Erfordernis ist nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 21.03.1974 - V R 144/69 und vom 26.03.1992 - V R 6/87, BFH/NV 1993, 59, …sowie Beschluss vom 19.07.1990 - V B 136/88, s. auch Birkenfeld, USt-Handbuch § 250, Rz. 192) dass die Zahlung durch Überweisung oder Scheck erfolgt; im Fall von Barzahlungen kann die Steuerbefreiung nicht gewährt werden. - BFH, 19.07.1990 - V B 136/88
Aufgabe des Bundesfinanzhofes (BFH) im Beschwerdeverfahren
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.01.2008 - 6 K 1025/06
Weiteres Erfordernis ist nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 21.03.1974 - V R 144/69 …und vom 26.03.1992 - V R 6/87, BFH/NV 1993, 59, sowie Beschluss vom 19.07.1990 - V B 136/88, s. auch Birkenfeld, USt-Handbuch § 250, Rz. 192) dass die Zahlung durch Überweisung oder Scheck erfolgt; im Fall von Barzahlungen kann die Steuerbefreiung nicht gewährt werden. - BFH, 21.03.1974 - V R 144/69
Lieferung an Stationierungsstreitkräfte - Zuschuß - Erstattung - Entrichtung von …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.01.2008 - 6 K 1025/06
Weiteres Erfordernis ist nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 21.03.1974 - V R 144/69 …und vom 26.03.1992 - V R 6/87, BFH/NV 1993, 59, …sowie Beschluss vom 19.07.1990 - V B 136/88, s. auch Birkenfeld, USt-Handbuch § 250, Rz. 192) dass die Zahlung durch Überweisung oder Scheck erfolgt; im Fall von Barzahlungen kann die Steuerbefreiung nicht gewährt werden. - BFH, 29.01.1981 - V R 43/77
Abwicklungsschein - Berichtigungsbescheid - Steuerfestsetzung - Mündliche …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.01.2008 - 6 K 1025/06
b) Analog zur Rechtsprechung zu § 17a UStDV (…EUGH Urt. v. 27.09.2007 Rs. C-146/05 Collee; BFH v. 30.03.2006 - V R 47/03) genügt die Vorlage des Belegnachweises bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung (so auch Langer in Reiß/Kraeusel/Langer § 26 UStG, Rz. 60 und BFH Urteil vom 29.01.1981 - V R 43/77, BStBl II 1981, 542).
- FG Rheinland-Pfalz, 04.12.2008 - 6 K 1923/06
Voraussetzungen für den Nachweis der Steuerfreiheit von Leistungen an die …
Die BFH-Urteile vom 21.03.1974 - V R 144/69 und vom 26.03.1992 - V R 6/87, auf die das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 24.01.2008 - 6 K 1025/06 sich stütze, wonach im Fall von Barzahlungen die Steuerbefreiung nicht gewährt werden könne, bezögen sich jedoch nur auf die frühere Fassung des Art. 67 Abs. 3 (a) (i), der vorausgesetzt habe, dass das Entgelt in der Währung des Entsendestaates entrichtet wurde.